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Verkehrsregler - Ausbildung 16.04.2016

 

Nach § 44b der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Feuerwehr ermächtigt, bei Beeinträchtigung durch außerordentliche Ereignisse (Verkehrsunfall, Naturereignisse) den Verkehr zu regeln bzw. anzuhalten.
Um sich mit den dafür vorgesehenen Regeln vertraut zu machen, haben die Kameraden OBI Andreas Eder, LM Rudolf Fuchs und EHBI Rudolf Schlösinger einen entsprechenden Lehrgang am 16. April 2016 im Feuerwehrhaus Bruck/Leitha besucht.

 

 

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